Allgemeine Einkaufsbedingungen der Rychiger Pharmatech AG (AEB)

Allgemeine Bestimmungen

1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Einkaufsverpflichtungen der Rychiger Pharmatech AG (nachfolgend „RYPA“) gegenüber ihren Lieferanten (nachfolgend Lieferant), soweit nicht im Einzelfall schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

2. Bedingungen des Lieferanten sind für RYPA nur gültig, wenn und soweit diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen nichtig sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung

4. Angebote, die entsprechenden Unterlagen und Musterlieferungen sind für RYPA kostenlos.

5. Von RYPA vorgenommene Bestellungen sind nur dann verbindlich, wenn sie unterschrieben per Brief, Fax oder Email erteilt werden. Mündliche und telefonische Abmachungen sind nur dann verbindlich,
wenn sie von RYPA schriftlich bestätigt worden sind.

(bitte Word zusenden)